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In Bezug auf den Bericht der „Frontal 21“ vom 20.01.2009 zum Thema „Abhörsicherheit von DECT Schnurlos-Telefonen informiert die IVSGmbH wie folgt:
DECT ist im Vergleich zur früheren CT1+ - Technologie deutlich abhörsicherer. Mit einfachen handelsüblichen Funk-Scannern, ist es nicht möglich DECT Telefone abzuhören. Es bedarf einem detailliertem technischen Verständnis und spezieller nicht handelsüblicher Ausrüstung um DECT Schnurlose-Telefone abzuhören. Dies ist mit entsprechendem Aufwand und Fachwissen auch bei anderen Kommunikationsnetzen (zum Beispiel Mobilfunknetz) und an anderen Punkten der Kommunikationswege möglich.
Um ein Abhören zu ermöglichen, muss ein naher Kontakt zu der Basisstation bestehen, da die Reichweite im Gebäude durch Wände auf weniger als 50m begrenzt wird. Das Abhören von Telefongesprächen mit einem DECT Schnurlos-Telefon erfordert kriminelle Absichten, ist in Deutschland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Die erforderliche Hard- und Software ist jedoch legal in Deutschland erhältlich zum Beispiel für Labor und Analysezwecke. Die thematisierte Hardware ist erst nach komplizierter elektronischer Modifikation zum Scannen und Abhören von DECT - Kommunikation geeignet.
Der kommende neue erweiterte CAT-iq Standard beinhaltet weitere technische Schutzmassnahmen (zum Beispiel aktive Verschlüsselung), die ein Abhören von Gesprächen mit einem DECT Schnurlos-Telefon nahezu unmöglich machen. Diese neuen CAT-iq Produkte werden im Laufe des Jahres 2009 in den Markt kommen und damit eine Alternative für erhöhte Abhörsicherheitsanforderung bieten.
Weitere Informationen über DECT und CAT-iq Technologie können Sie nachlesen unter den folgenden Websites: www.dect.org und www.cat-iq.org . Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Presseinformation des DECT-Forums vom 13.Januar 2009.
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